Wie komme ich zum Kostenzuschuss....
Kostenzuschuss für psychologische Behandlung in der Steiermark – so funktioniert's
Viele Eltern fragen sich: Wie kann ich mir psychologische Hilfe für mein Kind leisten? Und was wird eigentlich bezahlt?
Hier kommt eine gute Nachricht: In der Steiermark gibt es mehrere Möglichkeiten, einen Zuschuss zur klinisch-psychologischen Behandlung oder Psychotherapie für Kinder und Jugendliche zu beantragen. Das System ist leider nicht ganz einfach, deshalb habe ich hier einen Überblick zusammengestellt.

Voraussetzungen
Bevor ein Zuschuss möglich ist, braucht es:
- Erstgespräch & Anamnese bei einer Psychologin oder Psychotherapeutin
- Eine Diagnose nach ICD-10 oder ICD-11
Tipp für Eltern: Wenn Sie unsicher sind, ob eine solche Diagnose bei Ihrem Kind vorliegt, sprichen Sie das beim Erstkontakt offen an.
Was wird gefördert?
Es gibt zwei Möglichkeiten, Kosten rückerstattet zu bekommen:
Über die Sozialversicherung (ÖGK, SVS, etc.) und
Kinder- und Jugendhilfe (KJH), Bezirkshauptmannschaft / Magistrat in Form einer Präventivhilfe
Schritt-für-Schritt: Der Ablauf
A) Antrag bei der Sozialversicherung
- Hausarzt oder Kinderärztin stellt ein Formular „Bestätigung der ärztlichen Untersuchung bei Inanspruchnahme einer psychologischen/psychotherapeutischen Behandlung“ aus.
- Eltern bezahlen die erste Rechnung bei der Psychologin/Therapeutin.
- Diese Rechnung + Überweisung werden an die Sozialversicherung geschickt.
- Für die ersten 10 Einheiten ist kein Therapieplan nötig.
- Ab der 11. Einheit muss ein Therapieplan eingereicht werden.
B) Antrag auf Präventivhilfe (KJH-Zuschuss)
Eltern füllen das Formblatt 7 (Antrag) gemeinsam mit der Psychologin aus.
Zusätzlich braucht es:
- Formblatt - Info für Eltern
- Formblatt - Behandlungsplan
- Formblatt - Kostenschätzung
Diese Unterlagen werden an die zuständige Behörde geschickt.
Nach der Bewilligung erhalten die Eltern eine Leistungszusage + Formblatt - Unterschriftenliste
Die Stadt Graz hat efür die Antragsstellung ein eigenes Online-Formular: www.graz.at/kostenzuschuesse.html
Noch Fragen?
Ich habe eine Video-Erklärung aufgenommen, in der ich alle Schritte noch einmal genau erkläre – inklusive Formular-Tipps.
➡ Hier geht’s zum
Video
Gut zu wissen:
Die Sozialversicherung zahlt nachträglich (nach Einreichung).
Die KJH muss vorab bewilligen, sonst ist keine Rückerstattung möglich.
Es braucht oft etwas Geduld und Psycholog:innen helfen gern bei den Formularen, auch bei der Krankenkasse und der Kinder - und Jugendhilfe gibts nette Fachpersonen, die telefonisch gute Auskünfte geben.
Bei Fragen oder Unsicherheiten melde dich gern direkt bei mir.
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